Hintergrund

Am 26. September 2021 haben 57,6 Prozent der Wähler im Land Berlin für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ gestimmt. Im März 2022 hat der Berliner Senat eine Expertenkommission eingesetzt, die Inhalt und Umsetzbarkeit eines Vergesellschaftungsgesetztes prüfen soll. Eine der ganz wesentlichen Fragen dabei: Können Genossenschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen rechtssicher von Enteigungen ausgenommen werden? Daran gibt es nämlich auch nach dem Volksentscheid erhebliche Zweifel, wie ein Fachaufsatz der Rechtsanwälte Dr. Christian Schede und Dr. Johann-Frederik Schuldt belegt, den Sie hier finden. Genossenschaften sind ein echtes Erfolgsmodell für Berlin, gerade auch in Marzahn-Hellersdorf sind sie ein fester Bestandteil. Sie müssen weiterhin vor Enteignungen geschützt werden!
5,66€ pro m²
durchschnittliche Nettokaltmiete
über 35.000
Mitglieder
mehr als 32.000
Wohnungen

Unterstützerinnen und Unterstützer der Genossenschaften

Personen haben sich bereits gegen die Enteignung ausgesprochen

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